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Der Umwelt zuliebe, Schadstoffe in Abgasen richtig messen
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Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Kohlenwasserstoffe und Rußpartikel, die aus den Auspuffrohren der Kraftfahrzeuge strömen, verunreinigen die Luft. Durch richtige Motoreinstellung lässt sich der Ausstoß an Schadstoffen erheblich verringern. Voraussetzung für jede Motoreinstellung und Abgasüberprüfung ist eine Messung der Schadstoffe im Abgas mit einem zuverlässigen und richtig anzeigenden Messgerät. Deshalb besteht für die Abgasmessgeräte zur Prüfung von Kraftfahrzeugen Eichpflicht!
Geeicht sein müssen:
Messgeräte für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen, wenn sie für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs, in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes, in öffentlichen Tankstellen oder sonst geschäftsmäßig verwendet oder bereitgehalten werden.
Folgende Abgasmessgeräte sind eichfähig:
Abgasmessgeräte für Fremdzündungsmotoren der Genauigkeitsklasse I (Messung der CO, CO2, HC und O2-Konzentrationen) Abgasmessgeräte für Fremdzündungsmotoren der Genauigkeitsklasse II (Messung der CO-Konzentration) CO-Abgasmessgeräte, deren Bauart bis zum 31.12.1992 zugelassen und die bis zum 31.12.1995 erstgeeicht worden sind.
Ein gültig geeichtes Messgerät trägt einen Hauptstempel, bestehend aus dem Eichzeichen und dem Jahreszeichen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 1 Jahr.
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